Fakultät
Fakultät für Psychotherapiewissenschaft
Dauer / ECTS
4 Semester / 120 ECTS
Akademischer Grad
Magistra / Magister der Psychotherapiewissenschaft (Mag.pth.)
Niveau der Qualifikation
ISCED–2011: Level 7 und EQR/NQR: Stufe 7
Curriculum
Informationen zum Curriculum*
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Ort der Durchführung
Wien

Das Magisterstudium der Psychotherapiewissenschaft baut auf dem Bakkalaureatsstudiengang auf und dient der vertiefenden Aneignung von Theorie, Methodik, Wissenschafts- und Forschungsmethoden und klinischen Kompetenzen. Die Dauer des Studiengangs beträgt vier Semester. Es wird der akademische Grad Magistra / Magister der Psychotherapiewissenschaft (Mag.pth.) verliehen.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Wahl des Schwerpunktes „Psychotherapie“ und damit die Wahl einer psychotherapeutischen Schule ab dem 5. Semester bilden, gemeinsam mit dem positiven Abschluss des Bakkalaureatsstudiengangs, die Kriterien zur Aufnahme in den Magisterstudiengang Psychotherapiewissenschaft.

Aufnahmeverfahren

Kein Aufnahmeverfahren (siehe vorheriger Punkt „Zulassungsvoraussetzungen“).

Studienaufbau und Inhalte (inkl. Curriculum / Studienplan)

Die Studiendauer des Magister-Studiengangs beträgt 4 Semester. An Absolvent*innen des Magisterstudiums wird der akademische Grad Magistra / Magister der Psychotherapiewissenschaft verliehen (Mag.pth.).

Studienziel:

Studiengang Magister Psychotherapiewissenschaft baut auf dem Bakkalaureatsstudiengang auf und dient der vertiefenden Aneignung von Theorie, Methodik und Geschichte der Psychotherapie, der allgemeinen und methodenspezifischen Krankheitslehre, Diagnosen und Verläufen von Störungsbildern und deren Behandlungskonzepten. Detaillierte Kenntnisse werden aus Grundlagenwissenschaften über Psychobiologie, sozialwissenschaftliche und sozialphilosophische Themen vermittelt.

Theorien in der vom Studierenden bereits im Bakkalaureatsstudiengang gewählten Psychotherapieschule/WPF werden vertieft und detailliert bearbeitet. Die Orientierung an den Therapieschulen ergibt sich aus dem derzeitigen Stand der Psychotherapiewissenschaft sowie aus der derzeitigen gesetzlichen Zulassungsregelung in Österreich (PthG). Mit dem Magisterabschluss wird zugleich das Abschlusszertifikat des Ausbildungsvereines erworben und damit die Möglichkeit, mit Vollendung des 28. Lebensjahres, in die Liste der Psychotherapeut*innen zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie eingetragen zu werden.

Forschung:

Ein essenzieller Anteil des Studiums gilt der Psychotherapieforschung. Um sowohl empirische Forschung interpretieren, vergleichen aber auch selbständig Fragestellungen entwerfen und ihnen nachgehen zu können, ist differenziertes Wissen nötig. Es werden daher die theoretischen Grundkenntnisse in quantitativen und qualitativen Methoden vertieft und auch praktisch geübt.

Praktika und Persönlichkeitsentwicklung:

Im Rahmen des Wahlpflichtfaches ist selbständiges psychotherapeutisches Arbeiten unter Supervision vorgeschrieben. An der psychotherapeutischen Universitätsambulanz der SFU soll die Fähigkeit entwickelt werden, das erlernte Wissen und Können auf konkrete Beratungs- und Therapiesituationen zu beziehen und anzuwenden. Dies wird unter Anleitung von Lehrtherapeut*innen, aufbauend in drei Schritten, gewährleistet:

  • durch teilnehmende Beobachtung
  • im Rahmen von Co-Therapien
  • durch eigenständiges Arbeiten unter Supervision

Um das theoretisch erworbene Wissen und die praktisch angewandten Kenntnisse einerseits zu evaluieren, andererseits die Studierenden in ihrem praktischen Tun anzuleiten und zu korrigieren, finden begleitend Reflexionsveranstaltungen und Praxisseminare statt.

Um die nötige psychotherapeutische Haltung zu erwerben, gibt es  im Studiengang Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung in Gruppen, auch eine individuelle Lehrtherapie wird begleitend absolviert.

Folder:
Folder PTW.pdf

Curriculum / Studienplan:
gültig ab dem WS 2016/17: PTW-Mag-Curriculum_ab-WS-2016_17.pdf
alter Studienplan bis SS2016: Studienplan-PTW-Mag_ab_SS12.pdf

Modulhandbuch:
Modulhandbuch Magister PTW.pdf

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Berufsqualifikation zur selbständigen Ausübung der Profession Psychotherapie; theoretische, wissenschaftliche und klinische Kompetenzen.

Psychotherapie ist als Profession im Gesundheitssektor als wissenschaftlich fundierter Heilberuf positioniert, der in Österreich der Medizin und der Psychologie gleichgestellt ist.

Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Employability – Regelung Österreich:

Die psychotherapeutische Ausbildung ist gesetzlich geregelt.

Psychotherapeutisches Propädeutikum & Fachspezifikum:

Das Psychotherapeutische Propädeutikum gemäß § 4 Abs. 1 des Psychotherapiegesetzes (PthG) ist der erste Schritt der gesetzlich geregelten Ausbildung zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie. Alle Lehrveranstaltungen des Psychotherapeutischen Propädeutikums sind mit dem Lehrplan der SFU abgestimmt und können für den Studiengang Bakkalaureat angerechnet werden.

Das Psychotherapeutische Fachspezifikum (nach § 6-8 PthG) stellt den 2. Teil der Psychotherapieausbildung dar und umfasst mindestens 300 Stunden Theorie sowie 1600 Stunden praktische Ausbildung.

Eintragung in die Liste der Psychotherapeut*innen des Gesundheitsministeriums:

Zur selbständigen Ausübung des psychotherapeutischen Berufes ist die Eintragung in die Liste der Psychotherapeut*innen des Bundesministeriums notwendig. Diese Eintragung ist erst mit dem 28. Lebensjahr möglich. Durch Kooperationsabkommen zwischen SFU und psychotherapeutischen Ausbildungsvereinen ist es möglich, gleichzeitig mit dem Eintritt in das Wahlpflichtfach auch Kandidat*in eines Ausbildungsvereines zu werden. Die Ausbildungserfordernisse der jeweiligen psychotherapeutischen Methode sind im Studienplan enthalten.

Zusätzlich zum Abschluss des Magisterstudiums kann auch ein Abschlusszertifikat des Vereines erworben werden. Mit diesem Zertifikat besteht die Möglichkeit, wenn alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, im Gesundheitsministerium die Eintragung in die Psychotherapeut*innenliste zu beantragen. Auf das behördliche Eintragungsverfahren kann die SFU keinen Einfluss nehmen.

Detaillierte Informationen zum Beruf Psychotherapeut*in finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.

Employability – Regelung Ausland:

Ausländische Studierende, die das Studium der Psychotherapiewissenschaft belegen und in ihrem Land selbständig den psychotherapeutischen Beruf ausüben wollen, sind den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Herkunftslandes unterworfen. Es ist daher wichtig, sich über die Regelungen zur Berufsausübungen zu informieren.

In EU und EWR Staaten gilt, dass die Zulassung zu reglementierten Tätigkeiten anerkannt werden, sofern im Herkunftsland bereits ein entsprechendes Berufsrecht erworben wurde. Sobald Sie in Österreich die Berufsberechtigung erhalten haben, können Sie in einem anderen Land um die Anerkennung ansuchen. Sollte es in einem Land kein Psychotherapiegesetz geben bzw. die Psychotherapie nicht durch ein anderes Berufsrecht (Psycholog*innen, Ärzt*innen) reglementiert sein, ist keine Anerkennung notwendig.

Studiengebühren

Studiengebühren (gültig ab dem Sommersemester 2024):

Studiengang Magister:* € 7.800,00 pro Semester
(bei Bezahlung am Beginn des Semesters)

In den Studiengebühren sind folgende Kosten enthalten:

1. Vorlesungen, Seminare, Übungen
2. Großteil der Persönlichkeitsentwicklung*
3. Praktikums- und Praxisreflexion**
4. Praktikum an der Universitätsambulanz
5. Prüfungsgebühren

* Ausgenommen sind ab dem 5. Semester (Beginn des Methodenschwerpunktes) die Methodenspezifische Persönlichkeitsentwicklung (MPE), die sie bei Lehrtherapeut*innen der Methode extern besuchen (Individuelle Lehrtherapie oder Persönlichkeitsentwicklung im Gruppensetting). Dies unterscheidet sich je nach psychotherapeutischer Methode und umfasst 100 – 300 Stunden.
** Praxis-Gruppenreflexion  sowie ein Teil der Praxis- Einzelreflexion (Supervision) ist inkludiert.

Die gesamten Studiengebühren sind auf die Semesteranzahl der Regelstudiendauer begrenzt (Magister: 4). Eine Verlängerung des Studiums um 1 Jahr erhöht die Gesamtkosten des Studiums nicht.

Steuerliche Absetzbarkeit:

Wenn das Studium eine Weiterbildungsmaßnahme oder eine Umschulungsmaßnahme darstellt, können die Studiengebühren im Sinne des Einkommenssteuergesetzes geltend gemacht werden. Steuerlich absetzbar sind dann die gesamten Studiengebühren.
https://www.bmf.gv.at

Kontakt Finanzwesen und Controlling:

Mail: ptw-accounting@sfu.ac.at
Tel: +43 1 798 40 98 304
Öffnungs- und Telefonzeiten: Mo-Do: 10:00 – 15:00 / Fr: 10:00 – 15:00 ausschließlich telefonisch erreichbar
Adresse: Freudplatz 1, 3. Stock, Zimmer 3002

Stipendien und Finanzierung

Entsprechend der vorgegebenen Kriterien werden an der Sigmund Freud PrivatUniversität jährlich Leistungs- und Förderungsstipendien vergeben.

Akkreditierung

Der Studiengang Magister wurde vom Österreichischen Akkreditierungsrat im Jahr 2005 akkreditiert.
Ergebnisberichte der Akkreditierungsanträge

Studium für eingetragene Psychotherapeut*innen

Studium für eingetragene Psychotherapeut*innen
Psychotherapeut*innen haben die Möglichkeit, Studiengänge mit den Abschlüssen Bakkalaurea / Bakkalaureus der Psychotherapiewissenschaft und Magistra / Magister der Psychotherapiewissenschaft zu absolvieren.

Mehr…

Kontakt

Studiengangsleitung Magisterium

Univ. Ass.in Mag.a Dr.in Daniela Pillgrab
Mail: daniela.pillgrab@sfu.ac.at

Studienberatung

Kristina Mickovicova
Tel.: +43 1 798 40 98 404 
Mail: interessenten@sfu.ac.at

Erreichbarkeit: 
Dienstag, 14 – 17:30 Uhr
Freitag, 12 – 15 Uhr

Für einen Rückruf oder eine Terminvereinbarung, füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus und geben Sie unbedingt Name und Telefonnummer an, damit wir Sie zeitnah telefonisch kontaktieren können.