Psychotherapeut*innen haben die Möglichkeit, Studiengänge mit den Abschlüssen Bakkalaurea / Bakkalaureus der Psychotherapiewissenschaft und Magistra / Magister der Psychotherapiewissenschaft zu absolvieren.

Voraussetzungen für das Studium: Allgemeine Universitätsreife

Matura, Berufsreifeprüfung, SFU-Zulassungsprüfung oder die Vorlage der Urkunde über den Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungsrichtung (z.B. abgeschlossene Psychotherapieausbildung mit Eintragung in die österreichische Psychotherapeut*innenliste).

Anrechnung von Vorbildung

Die psychotherapeutische Ausbildung wird zur Gänze anerkannt und muss anhand des Eintragungsbescheides für die Eintragung in die österreichische Psychotherapeut*innenliste des Bundesministeriums nachgewiesen werden.

Mit beruflicher Tätigkeit vereinbar

Die Absolvierung des Studiums ist mit einer beruflichen Tätigkeit vereinbar; viele Lehrveranstaltungen werden auch als Blockveranstaltung angeboten.

Steuerliche Absetzbarkeit der Studiengebühren

Die Kosten für ein Universitätsstudium können als Fortbildungskosten (z.B. Zweitstudium mit enger Verflechtung zum Erststudium wie etwa das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen), als Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf (z.B. Betriebswirtschaftsstudium eines Industriekaufmannes) oder als Umschulungskosten (z.B. Pharmaziestudium einer Bibliothekar*in) absetzbar sein.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Finanzen.

Vorlesungsverzeichnis eingetragene Psychotherapeut*innen

Kontakt Studienberatung:

Yannik Neuhaus 
Tel.: +43 1 798 40 98 404
Mail: interessenten@sfu.ac.at

Erreichbarkeit: 
Montag, 08:00-13:00 Uhr
Mittwoch, 08:30-16:30 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung möglich.