Master Psychotherapie (NEU)
Fakultät für Psychotherapiewissenschaft
4 Semester / 120 ECTS
Master of Science (Continuing Education), MSc (CE)
Universitätslehrgang, außerordentliches Masterstudium
Information demnächst verfügbar
Präsenzunterricht, Online-Unterricht
Weniger als 30% des Unterrichts wird online durchgeführt.
01.05.2026 – 15.09.2026
Das Masterstudium Psychotherapie MSc (CE) richtet sich an Personen mit einem geeigneten Vorstudium und einschlägiger Berufserfahrung, die eine psychotherapeutische Ausbildung nach dem neuen Psychotherapiegesetz 2024 beginnen wollen. Es kann direkt an das Vorstudium anschließen oder nach einer Phase längerer Berufstätigkeit die Tür zu einer beruflichen Weiterentwicklung öffnen.
Bei Interesse können Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular kontaktieren – oder Sie nehmen beim nächsten Online-Infoevent teil.
Qualifikationsziel und Studieninhalte
Qualifikationsziel und Studieninhalte
Das Masterstudium Psychotherapie MSc (CE) stellt den zweiten Ausbildungsabschnitt gemäß Psychotherapiegesetz 2024 dar. Er bereitet systematisch auf den dritten Abschnitt (d.h. die postgraduale Fachausbildung in einer der in Österreich anerkannten psychotherapeutischen Methoden) vor.
Das Studium umfasst eine theoretische Ausbildung, eine praktische Ausbildung unter Anleitung und Aufsicht, psychotherapeutische Supervision sowie psychotherapeutische Einzel- und Gruppenselbsterfahrung. Es ist in sechs Module gegliedert:
Theorie und Methodik der psychotherapeutischen Behandlungspraxis (17 ECTS)
Diagnostik und Begutachtung (7 ECTS)
Psychotherapieforschung (11 ECTS)
Praxeologie (28 ECTS)
Wahlfächer (29 ECTS)
Masterarbeit und Abschlussprüfung (28 ECTS)
Im ersten Studiensemester erwerben alle Studierenden ein breites Fundament psychotherapierelevanter Kompetenzen sowie ein strukturiertes Überblickswissen über die vier psychotherapiewissenschaftlichen Ausrichtungen (Cluster): Humanistische Therapie, Psychoanalytisch-Psychodynamische Therapie, Systemische Therapie und Verhaltenstherapie. Diese Cluster bündeln die in Österreich anerkannten psychotherapeutischen Methoden und bilden die Grundlage für die weitere Spezialisierung im Studium. Parallel dazu beginnen bereits erste Elemente der praktischen Ausbildung sowie das Modul Psychotherapieforschung.
Je nach Vorstudium eröffnet das Curriculum unterschiedliche Wege durch das Studium. Für Absolvent*innen einschlägiger Bachelorstudien, insbesondere der Psychotherapiewissenschaft oder Psychologie, ist ein besonders direkter Einstieg in die Vertiefung vorgesehen: Ab dem zweiten Semester erfolgt die Spezialisierung auf ein Cluster, ab dem dritten Semester kann bereits zusätzlich eine methodenspezifische Vertiefung innerhalb des gewählten Clusters aufgenommen werden. Wenn auch der dritte Ausbildungsabschnitt an der SFU absolviert wird, kann sich dieser dadurch entsprechend verkürzen.
Für Bewerber*innen mit gleichgestellten Vorqualifikationen gemäß Psychotherapiegesetz 2024 ist das Studium so aufgebaut, dass zunächst ergänzende Grundlagen erworben und darauf aufbauend die Spezialisierung im gewählten Cluster entwickelt werden kann. Auch hier beginnt die Clusterwahl ab dem zweiten Semester; die Studienarchitektur trägt dabei den unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen Rechnung und gewährleistet einen systematischen Aufbau bis zur weiteren methodischen Vertiefung.
Im Rahmen des Studiums sind folgende cluster- und methodenspezifische Vertiefungen vorgesehen. Das konkrete Angebot orientiert sich an den Interessen der Studierenden sowie an den jeweiligen organisatorischen Rahmenbedingungen:
- Humanistische Therapie: Integrative Gestalttherapie, Psychodrama
- Psychoanalytisch-Psychodynamische Therapie: Individualpsychologie, Psychoanalyse
- Systemische Therapie: Systemische Familientherapie
- Verhaltenstherapie: Verhaltenstherapie
Häufige rechtliche und organisatorische Fragen
Häufige rechtliche und organisatorische Fragen
Handelt es sich beim außerordentlichen Masterstudium Psychotherapie um ein vollwertiges Masterstudium?
Ja. Das Masterstudium Psychotherapie umfasst 120 ECTS und schließt mit dem akademischen Grad „Master of Science (Continuing Education)“, abgekürzt MSc (CE), ab.
Berechtigt der Abschluss zur Berufsausübung als Psychotherapeut*in?
Nein. Das a.o. Masterstudium Psychotherapie stellt den zweiten von drei Ausbildungsabschnitten gemäß Psychotherapiegesetz 2024 dar und berechtigt noch nicht zur Berufsausübung. Um die Berufsberechtigung zu erlangen, muss nach dem Master-Abschluss die postgraduale Fachausbildung in einer anerkannten psychotherapeutischen Methode und die Psychotherapeutischen Approbationsprüfung absolviert werden.
Ab wann dürfen Studierende des Masterstudiums Psychotherapie psychotherapeutisch arbeiten?
Studierende dürfen während des a.o. Masterstudiums Psychotherapie noch nicht psychotherapeutisch arbeiten. Den sogenannten „Status“ erhalten sie im dritten Ausbildungsabschnitt, d.h. in der postgradualen Fachausbildung. Dann sind sie „Psychotherapeut*in in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ und dürfen als solche unter Anleitung und Aufsicht sowie unter Lehrsupervision arbeiten.
Wann finden die Lehrveranstaltungen statt, und lässt sich das Studium mit einer Berufstätigkeit vereinbaren?
Das Studium ist berufsermöglichend konzipiert. Die Lehrveranstaltungen können sowohl unter der Woche als auch am Wochenende stattfinden. Dabei wird darauf geachtet, dass das Studium bestmöglich mit einer bestehenden Berufstätigkeit vereinbar ist – u.a. durch Termine am Abend, am Wochenende oder durch mehrere Terminangebote pro Lehrveranstaltung.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung sind vier Voraussetzungen zu erfüllen:
- ein einschlägiger Studienabschluss gemäß Psychotherapiegesetz 2024
- mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
- ein erfolgreich absolviertes Aufnahmeverfahren
- Deutschkenntnisse auf Niveau C1
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus § 10 und § 11 PThG 2024.
Welcher Bachelor ist erforderlich? Was gilt als Gleichstellung?
Das Masterstudium Psychotherapie MSc (CE) richtet sich insbesondere an Absolvent*innen folgender Studienrichtungen:
- Psychotherapie oder Psychotherapiewissenschaft (Bachelor) oder ein anderer Bachelorabschluss, der die Voraussetzungen gemäß Psychotherapiegesetz 2024 erfüllt
- Psychologie (Bachelor, mind. 180 ECTS)
- Soziale Arbeit (Bachelor, mind. 180 ECTS)
- Humanmedizin (Bachelor- und Masterstudium oder Diplomstudium)
- Soziale Arbeit (Master), wenn aufbauend auf ein nicht einschlägiges Grundstudium und mit mindestens 60 ECTS an grundlegenden Inhalten der Sozialen Arbeit
- Sozialpädagogik (Master) mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt und mindestens 60 ECTS an grundlegenden Inhalten der Sozialen Arbeit
- Psychosoziale Beratung (Bachelor Professional)
Die abschließende Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (§ 10 und § 11 PThG 2024).
Auch Personen mit bestimmten gesetzlich geregelten Berufsberechtigungen erfüllen das erste Zulassungskriterium, sofern diese im Rahmen eines Bachelorstudiums erworben wurden. Dazu zählen insbesondere:
- Musiktherapie (Eintragung in die Musiktherapeut*innenliste)
- Gehobener medizinisch-technischer Dienst
- Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
- Hebammen
- Lebens- und Sozialberatung (mit Abschluss Bachelor Professional in Psychosozialer Beratung)
Absolvent*innen fachnaher Studiengänge (z. B. Pädagogik/Bildungswissenschaft, Philosophie, Soziologie, Kommunikationswissenschaft) können im Einzelfall unter Auflagen zum Studium zugelassen werden. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.
Was gilt als mehrjährige einschlägige Berufserfahrung?
Als einschlägig gilt Erfahrung im psychosozialen, pädagogischen und/oder Gesundheitsbereich, z.B. im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, einer selbständigen Tätigkeit, eines Ehrenamts, Praktikums, Zivildienstes, Freiwilligen Sozialen Jahres oder ähnlicher Tätigkeiten. Die Tätigkeit muss nicht zwingend in Vollzeit ausgeübt worden sein.
Aufnahmeverfahren und Anmeldefrist
Aufnahmeverfahren und Anmeldefrist
Wo und wie melde ich mich an? Wie geht es danach weiter?
Die Anmeldung ist bis 15. September möglich. Die erforderlichen Voraussetzungen Nr. 1 (Bachelor, Berufsberechtigung) und Nr. 2 (mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung) werden vor dem Aufnahmeverfahren geprüft.
Das Aufnahmeverfahren gliedert sich in zwei Teile:
- Der erste Teil besteht aus zwei Einzelgesprächen. Fällt eines davon negativ aus, wird ein drittes Einzelgespräch geführt. Der erste Teil des Aufnahmeverfahrens gilt als positiv absolviert, wenn in beiden Einzelgesprächen bzw. sofern zutreffend, in zwei der drei Einzelgespräche die Eignung für das Studium festgestellt wird.
- Der zweite Teil des Aufnahmeverfahrens besteht aus einem ganztägigen, therapeutisch angeleiteten Aufnahmeseminar. Dieses Seminar kann nur besucht werden, wenn der erste Teil des Aufnahmeverfahrens positiv absolviert wurde.
Das Aufnahmeverfahren gilt als positiv abgeschlossen, wenn in beiden Teilen die Eignung zum Studium festgestellt wird. Übersteigt die Anzahl der Bewerber*innen mit positiv absolvierten Aufnahmeverfahren die Anzahl der verfügbaren Studienplätze, werden die Plätze wie in § 11 der Zulassungsordnung beschrieben vergeben.
Gibt es eine schriftliche Aufnahmeprüfung?
Nein, für das Masterstudium Psychotherapie MSc (CE) der SFU gibt es keine schriftliche Aufnahmeprüfung.
Studiengebühren
Studiengebühren
Studiengebühren (gültig ab dem Wintersemester 2026/27):
Master Psychotherapie: 8.000 € pro Semester
(bei Bezahlung am Beginn des Semesters)
Steuerliche Absetzbarkeit: Wenn das Studium eine Weiterbildungsmaßnahme oder eine Umschulungsmaßnahme darstellt, können die Studiengebühren im Sinne des Einkommenssteuergesetzes geltend gemacht werden. Steuerlich absetzbar sind dann die gesamten Studiengebühren.
https://www.bmf.gv.at
Kontakt Finanzwesen und Controlling:
Mail: ptw-accounting@sfu.ac.at
Tel: +43 1 798 40 98 304
Öffnungs- und Telefonzeiten: Mo-Do: 10:00 – 15:00 / Fr: 10:00 – 15:00 ausschließlich telefonisch erreichbar
Adresse: Freudplatz 1, 3. Stock, Zimmer 3002
- Weiter zu den Zahlungsmodalitäten
Stipendien und Finanzierung
Stipendien und Finanzierung
An der Sigmund Freud PrivatUniversität werden jährlich Leistungs- und Förderungsstipendien gemäß den festgelegten Kriterien an Studierende vergeben. Nutzen Sie diese Gelegenheit und bewerben Sie sich innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist.
Kontakt
Kontakt
Leitung
Univ. Ass.in Mag.a Dr.in Daniela Pillgrab
Leiterin Masterstudium Psychotherapie
E-Mail: daniela.pillgrab@sfu.ac.at
Sprechstunde: Dienstag, 11 – 12 Uhr
Um Anmeldung per E-Mail wird gebeten.
mehr
Studienberatung
Bei Fragen zur Bewerbung, Aufnahme und Zulassung wenden Sie sich bitte an:
Lisa Marie Eichner, BA pth.
Studienberaterin
Tel.: +43 1 798 40 98 404
E-Mail: interessenten@sfu.ac.at
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: nicht erreichbar
Dienstag: 09:00 – 15:00
Mittwoch: 09:00 – 13:30
Donnerstag: 13:00 – 17:00
Freitag: 12:00 – 14:30
Sowie nach Terminvereinbarung.
mehr
Für einen Rückruf oder eine Terminvereinbarung füllen Sie bitte das Kontaktformular aus, damit wir Sie zeitnah kontaktieren können.