Umfang
30 ECTS, berufsbegleitend  
Curriculum
Nächster Lehrgangsstart 
Februar 2025
Anmeldung
wird demnächst bekanntgegeben…
Information & Anmeldung
Bei Interesse freut sich gabriela.pap@sfu.ac.at über Ihre Kontaktaufnahme.

Der berufsbegleitende Universitätslehrgang Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zielt darauf ab, psychotherapeutisch tätigen Personen vertiefende Kenntnisse zu vermitteln, die sie in ihrer Kompetenz zur psychotherapeutischen Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen unterstützen.

Konzept des Lehrgangs

Für die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sind besondere Bedingungen gegeben, die aus der Tatsache resultieren, dass:

  • Säuglinge, Kinder und Jugendliche wesentlich abhängiger sind von ihren Bezugspersonen als Erwachsene, die psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen,
  • die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und deren Bezugspersonen an den jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes angepasst wird, was vertiefte entwicklungspsychologische Kenntnisse erfordert.
  • die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen immer auch deren Bezugspersonen einzubeziehen hat, was besondere Beziehungskompetenzen notwendig macht.
  • Säuglinge, Kinder und Jugendliche andere Kommunikationsformen als die sprachliche Mitteilung verwenden, um ihre Gefühle auszudrücken und über Erlebnisse zu berichten. Daher ist es notwendig, dass der*die Psychotherapeut*in des Kindes in diesen Kommunikationsformen des Spieles und der Arbeit mit Metaphern und daraus abzuleitenden Interventionstechniken kompetent ist,
  • die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern Kenntnisse zu den spezifischen Lebensbedingungen des Kindes und Jugendlichen im Lebensraum Schule, der gesetzlichen Bedingungen des Jugendschutzes und des Familienrechts und Kindschaftsrechts erfordert,
  • das Spektrum psychischer Störungen des Kindes-und Jugendalters diagnostische Kenntnisse der altersgruppenspezifischen Störungsbilder erfordert,
  • Grundkenntnisse der somatischen Entwicklung und deren Störungen notwendig sind.

Dies macht besondere Kenntniserfordernisse für die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unabdinglich. Dem wurde in der Richtlinie für die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen (pdf) Rechnung getragen.

Dieser Universitätslehrgang zielt darauf ab, psychotherapeutisch tätigen Personen vertiefende Kenntnisse zu vermitteln, die sie in ihrer Kompetenz zur psychotherapeutischen Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen unterstützen.

  • Hier können Sie die SupervisorInnen des Lehrgangs abrufen: SupervisorInnen-Liste-ULG-KiJu.xlsx
  • Detaillierte Informationen zu Umfang und Struktur des Universitätslehrgangs, zu den Zulassungsvoraussetzungen, zur Prüfungsordnung, den Kosten und zum Curriculum finden Sie hier zusammengefasst.

Umfang und Struktur des Universitätslehrgang

Der Universitätslehrgang erfüllt die in der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten/ Richtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit auf Grundlage von Gutachten des Psychotherapiebeirates, zuletzt vom 02.12.2014 festgelegten Kriterien (Richtlinie für die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, S. 7ff).

Der Universitätslehrgang wird berufsbegleitend geführt, das heißt: Die Seminare finden jeweils freitags von 16 bis 21 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr statt.

Das Curriculum des Universitätslehrgangs besteht aus seminaristisch geführten Weiterbildungsveranstaltungen, die in fünf Themenblöcke gruppiert sind (insgesamt 150 Lehreinheiten), sowie aus praktischer psychotherapeutischer Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen unter Supervision (insgesamt 200 Einheiten psychotherapeutischer Tätigkeit und 50 Einheiten begleitender Supervision). Vor Beginn der praktischen psychotherapeutischen Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und deren Bezugspersonen müssen mindestens 100 psychotherapeutische Sitzungen mit Erwachsenen geleistet worden sein.

Der Lehrgang umfasst insgesamt 30 ECTS, der seminaristische Teil kann in etwa im Laufe eines Studienjahres absolviert werden (vorausgesetzt eine entsprechende MindestteilnehmerInnenzahl). Über die konkrete Dauer bis zum Abschluss des Lehrganges entscheidet letztlich die zeitliche Dichte der psychotherapeutischen Tätigkeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und deren Bezugspersonen. Von einer Gesamtdauer von mindestens zwei Jahren ist auszugehen.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 21 beschränkt.

Der Lehrgang kann frühestens ein Jahr nach der Eintragung in die PsychotherapeutInnenliste mit der Bescheinigung der Absolvierung der Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Sinne der Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit aus 2014 abgeschlossen werden.

Bescheinigung der Weiterbildung

Dem Universitätslehrgang: Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wurde am 27.1.2016 vom österreichischen Bundesministerium für Gesundheit im Hinblick auf die Einhaltung der Richtlinie für die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sowie der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom Psychotherapiebeirat des Bundesministeriums für Gesundheit ein positiver Bescheid erteilt.

Damit ist die Sigmund Freud Privatuniversität berechtigt, den Absolvent_innen des Universitätslehrgangs die Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entsprechend der Richtlinie des Bundesministeriums zu bescheinigen.

Die SFU ist zugleich verpflichtet, eine Liste der Psychotherapeut_innen, die die Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erfolgreich abgeschlossen haben, zu führen und zu veröffentlichen. Das Bundesministerium für Gesundheit führt die Sigmund Freud Privatuniversität in einer Liste der Weiterbildungseinrichtungen für den Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter diesem Link.

Der erfolgreiche Abschluss des Universitätslehrgangs Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wird mit der Ausstellung eines Zertifikats bestätigt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zugelassen sind in die Liste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragenen Psychotherapeut*innen sowie Ausbildungskandidat*innen  in ihrer fachspezifischen Ausbildung ab dem Ausbildungsstand: „Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“. Angehörige anderer Berufsgruppen sind definitiv von der Teilnahme an diesem Universitätslehrgang ausgeschlossen.

Die Teilnahme an einzelnen Seminaren des Universitätslehrgangs, die nicht der psychotherapeutischen Tätigkeit gewidmet sind (Modul 6 des Curriculums), ist auch für Angehörige psychosozialer und pädagogischer Berufe sowie Berufsfeldern des Gesundheitswesens nach vorheriger Zulassung durch die Lehrgangsleitung möglich.

Abgesehen von diesen Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die Lehrgangsleitung auf der Basis eines Zulassungsgesprächs über die persönliche Eignung. Bestehen in diesem Zulassungsgespräch Zweifel an der Eignung, ist ein weiteres Zulassungsgespräch mit einem anderen Mitglied des Leitungsteams zu führen. Divergieren die Ergebnisse dieser beiden Zulassungsgespräche, wird die Leiterin des Instituts für Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beigezogen und die Entscheidung im Konsilium getroffen.

Anmeldung

Für Ihre Anmeldung zur Teilnahme am Universitätslehrgang sind erforderlich:

Bitte senden Sie Ihre Anmeldungsunterlagen per Email an die Lehrgangsleitung.
Sie werden dann zum Zulassungsgespräch eingeladen und erhalten bei Zulassung den Weiterbildungsvertrag.

Teilnahme an einzelnen Seminaren

Die Teilnahme an einzelnen Seminaren des Universitätslehrgang ist nach Maßgabe der freien Plätze möglich. Zugelassen sind in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragene Psychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen im Status in Ausbildung unter Supervision.

Eine schriftliche Anmeldung mittels des Anmeldeformulars ist erforderlich (Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt ist).

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung für seminaristische Veranstaltungen

Für die Seminare gilt die Prüfungsordnung der SFU für Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:

Es besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Für einen positiven Abschluss dieser Lehrveranstaltungen gilt eine Anwesenheitsvorgabe von mindestens 80 Prozent der tatsächlich abgehaltenen Präsenzzeit. Als die zur Erbringung eines Leistungsnachweises notwendigen Anforderungen können herangezogen werden:

• die aktive Mitarbeit der Studierenden an der Lehrveranstaltung (z. B. Diskussionsbeiträge);
• die aktive Mitgestaltung der Stofferarbeitung während der Lehrveranstaltung (z. B. durch Referate);
• die Nachbearbeitung von Lehrinhalten (z. B. in Form von schriftlichen Kommentaren);
• die Abfassung von schriftlichen Seminararbeiten

Abschlussarbeit

Für den Abschluss ist eine schriftliche Darstellung einer psychotherapeutischen Behandlung eines Säuglings, eines Kindes oder eines Jugendlichen und deren Bezugspersonen im Umgang von 15 bis 20 Seiten erforderlich. In dieser Abschlussarbeit ist die Behandlung unter Integration der für diese Behandlung zutreffenden Inhalte der seminaristischen Lehrveranstaltungen zu reflektieren und dabei auf die Besonderheiten der psychotherapeutischen Arbeit mit Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen, wie zum Beispiel Indikation, Diagnostik, Rahmenbedingungen und Setting, psychotherapeutische Beziehungen, Interventionstechniken, Behandlungsverlauf, Probleme während der Behandlung.
Die Falldarstellung hat wissenschaftlichen Kriterien zu entsprechen (Zitationsregeln, Literaturnachweise).

Abschlusskolloquium

Die Abschlussarbeit ist in einem abschließenden Kolloquium mit zwei Lehrpersonen des Universitätslehrgangs, eine davon aus dem Leitungsteam, zu reflektieren. Bei negativer Beurteilung der Abschlussarbeit bzw. der Reflexion im Abschlusskolloquium steht dem*der Lehrgangsteilnehmer*in zu, entsprechend der Empfehlung der beiden Kolloquiumsführenden weitere Ausbildungseinheiten (kostenpflichtig) in Anspruch zu nehmen und eine weitere schriftliche Falldarstellung einzureichen und diese in einem weiteren Abschlusskolloquium zu reflektieren.

Kosten

  • Externe: € 3.700,-
  • SFU-Alumni: € 3.300,-
  • Studierende der SFU: € 2.900,-
  • Prüfungsgebühr für den Abschluss: € 170,-

Curriculum

Die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und deren Bezugspersonen an der psychotherapeutischen Ambulanz für Säuglinge, Kinder und Jugendliche der SFU darf erst begonnen werden, nachdem der erste Seminarteil des Universitätslehrgangs (siehe Curriculum S. 11) erfolgreich absolviert wurde.

Termine | Vorlesungsverzeichnis

Der Universitätslehrgang wird berufsbegleitend geführt: die Seminare finden jeweils freitags von 16:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr statt.

Wintersemester 2023/24:
Vorlesungsverzeichnis Seminarteil 2 – WiSe 2023/24.pdf

Sommersemester 2024:
Vorlesungsverzeichnis Seminarteil 1 – SoSe 2024.pdf

Psychotherapeut*innen mit Weiterbildung im Bereich Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Hier finden Sie die Liste der Psychotherapeut*innen, denen von der SFU die Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entsprechend der Richtlinie für die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sowie der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für Psychotherapeut*innen vom Psychotherapiebeirat des Bundesministeriums für Gesundheit bescheinigt wurde:

Kontakt

Lehrgangsleitung:

Mag.Dr.in Gabriela Pap MSc.
gabriela.pap@sfu.ac.at

Stellvertretende Leitung:

Univ.-Ass. Mag.a Maria Gren
maria.gren@sfu.ac.at

Adresse:

Sigmund Freud PrivatUniversität Wien
Freudplatz 1, 4. OG / Zi. 4009
1020 Wien
Tel.: +43 1 798 40 98 416